Häufige Fragen

Bis wann kann ich mein Kind am Nachmittag betreuen lassen?

Die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung findet Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr und
am Freitag bis 14:00 Uhr statt. Um eine ungestörte Hausaufgabenzeit zu ermöglichen, ist eine
Abholung zwischen 14:00 und 15:00 Uhr nicht möglich.

Wichtige Infos Mitti und Hausibetreuung.pdf

Wieviel kostet die Betreuung?

Die Betreuung kostet im Monat 30,00 €. Hierfür füllen Sie die Einzugsermächtigung aus.
Falls Ihr Kind nur tageweise die Betreuung besucht, fallen 2,50 € an.

Einzugsermächtigung.pdf

Wie melde ich mein Kind zur Mittagsbetreuung an?

Bitte füllen Sie dazu die Formulare aus und geben Sie diese persönlich (Erstkontakt) in der Mittagsbetreuung ab.

Anmeldeformular.pdf

Wie bestelle ich das Mittagessen?

Laden Sie sich die Kitafino-App herunter und richten Sie sich ein Konto ein. (Kitafino Bezahlsystem.pdf)
Die Kosten für das Mittagessen werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.

Antrag auf Bildung und Teilhabe.pdf

Wie tausche ich mich mit der Mittagsbetreuung aus?

Bei Erstaufnahme informieren Sie die Mittagsbetreuung über die Abholzeiten.

Vereinbarung Abholzeit.pdf

Weitere Mitteilungen bzw. Änderungen erfolgen über Elternnachricht „Betreuung“.

Woher bekomme ich Hilfe bei schulischen Problemen?

Der erste Weg ist immer das Gespräch mit dem Klassenlehrer.
Für unsere Schule ist der Beratungslehrer Thomas Raab zuständig. ebenso die Schulpsychologin Tanja
von Berg. Bei Kontaktaufnahme bitte diese Formulare verwenden.

https://www.schulamt-ansbach.de/seite/618420/beratungslehrerteam.html

https://www.schulamt-ansbach.de/seite/638324/aufgaben.html

https://www.schulamt-ansbach.de/seite/618408/schulpsychologie.html

Woher bekomme ich Hilfe bei seelischen Notlagen?

https://www.schulamt-ansbach.de/seite/618380/beratungsanl%C3%A4sse.html

Woher bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Teilhabe stellen. Hierzu benötigen Sie eine Schulbesuchsbestätigung. Diese erhalten Sie im Sekretariat.

Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe.pdf

Wir ziehen in bzw. aus dem Schulsprengel. Was müssen wir beachten?

Informieren Sie uns darüber. Wir tauschen uns dann mit der bisherigen bzw. neuen Schule direkt aus.

Falls Sie möchten, dass Ihr Kind das Schuljahr noch an der alten Schule beenden soll, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit einen Gastschulantrag zu stellen. Hierzu müssen zwingende persönliche Gründe vorliegen

(s. Art 43 BayEUG). Bitte nehmen Sie bei diesem Fall Kontakt mit der Schule ihres Ortsprengels auf.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-43

Wie entschuldige ich mein Kind bei Krankheit?

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind immer vor 8 Uhr über das Portal Elternnachricht.de online. Eine telefonische Entschuldigung bitte nur im Notfall unter: 09868/495 (Dombühl) oder 09868/5711 (Weißenkirchberg).

Elternnachricht Infoblatt Fehlzeit Eltern.pdf

Muss ich einen Schulunfall melden?

Sollte Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall erleiden und Sie einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte im Sekretariat, damit ein Unfallbericht erstellt werden kann.

Ärztliche Leistungen Merkblatt.pdf

Welche Krankheiten sind meldepflichtig?

Ärzte melden zwar bestimmte Krankheiten an das Gesundheitsamt, wir bekommen hierzu jedoch keinerlei Informationen.

Melden Sie deshalb bitte die unten aufgeführten Krankheiten umgehend an die Schule!

  • Ringelröteln
  • Masern
  • Windpocken
  • Influenza A und B (Virusgrippe)
  • Mumps
  • Keuchhusten
  • Scharlach
  • Streptokokken
  • Röteln
  • Hepatitis A

Dazu können Sie Informationen im Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz erhalten.

Infektionsschutzgesetz Merkblatt.pdf

Hilfe, mein Kind hat Läuse, Was muss ich tun?

Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Schule. Weitere Informationen zur Behandlung und Schulbesuch finden Sie im Merkblatt Kopfläuse

Läuse Info.pdf / Bestätigung Läusebehandlung.pdf

Muss mein Kind gegen Masern geimpft sein?

Ja, seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll vor allem Schulkinder und Kinder in Kindertagesstätten wirksam vor Masern schützen. Dazu verweisen wir auf folgenden Link:

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern/

Wann kommt mein Kind in die Schule?

Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht.

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben, deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayEUG verschoben haben oder die bereits einmal nach Art. 37 Abs. 2 oder Abs. 4 BayEUG von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Einschulungskorridor

Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können nach Teilnahme am Einschulungsverfahren auf der Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Grund- oder Förderschule entscheiden, ob diese bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Andernfalls wird das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig, wenn nicht ausnahmsweise eine Zurückstellung durch die Schule erfolgt.

Ein Kind, das schulpflichtig wird oder werden soll, ist von den Erziehungsberechtigten zum Anmeldetermin an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einer privaten Grundschule anzumelden, soweit nicht eine unmittelbare Anmeldung am Förderzentrum erfolgt.

Die Schulleitungen erteilen Auskünfte über die Schulsprengel und alle anderen schulischen Belange.

Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.

https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule

Kann ich es zurückstellen lassen?

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

Ferner können Kinder zurückgestellt und verpflichtet werden, im Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen, wenn sie weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse besucht haben und bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen.

Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei Ihrer Schule. Diesen finden Sie hier

Antrag Zurückstellung.pdf

Was brauchen wir zur Schulanmeldung?

  • Erziehungsberechtigte soll mit dem Kind persönlich zur Schulanmeldung kommen
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde
  • Nachweis über Schuleingangsuntersuchung muss spätestens bis zum Schulbeginn vorgelegt werden
  • Nachweis über den Masernschutzstatus
  • Nachweis U12 Untersuchung

Wie gelingt der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule?

Die Schule ist im engen Austausch mit dem Kindergarten. Für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf findet im Kindergarten ein Vorkurs statt. In der Zeit zwischen März und Juli besuchen die Vorschulkinder drei- bis viermal die Schule für gemeinsame Aktionen.

Für den Austausch mit den Erzieherinnen benötigen wir eine Zustimmung von Ihnen. Dieses Formular gibt der Kindergarten aus, falls nicht, finden sie diesen hier:

Einwilligung der Eltern in den Fachdialog.pdf

Wie erfahre ich Aktuelles von der Schule?

Elternbriefe senden wir in digitaler Form an Sie. Dazu nutzen wir das Kommunikationsprogramm „elternnachricht.de“. Aus Datenschutzgründen benötigen wir dazu Ihr Einverständnis.

Elternnachricht_infoblatt_eltern.pdf / elternnachricht_einverstaendnis_eltern.pdf

Wie kann ich mich zur Sprechstunde anmelden bzw. wie erreiche ich den Lehrer meines Kindes?

Am einfachsten geht dies mit einem Elternkonto bei elternnachricht.de. Hierzu gibt es die Termin- und Unterhaltungsfunktion.

elternnachricht_infoblatt_eltern_account.pdf

Wie kommt mein Kind von Dombühl in das Schulhaus Weißenkirchberg?

Zwischen den Schulhäusern fährt ein Schulbus. Ab 07:10 Uhr können die Kinder zum Schulhaus Dombühl kommen und werden dort von einer Busaufsicht bis zur Abfahrt des Busses um 07:40 Uhr betreut.

Wann fährt der Bus die Ortsteile an?

Die Abfahrtszeiten entnehmen Sie dem Busfahrplan. 

Darf mein Kind mit dem Fahrrad bzw. Roller zur Schule fahren?

Das ist grundsätzlich erlaubt, zumal Sie als Eltern für den Schulweg Ihres Kindes verantwortlich sind, d.h. die Entscheidung darüber, ob Ihr Kind mit dem Roller zur Schule darf, liegt allein bei Ihnen. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, Ihr Kind auf die Gefahren des Schulweges aufmerksam zu machen und auf das Tragen eines Helmes zu achten.

https://www.km.bayern.de/lernen/inhalte/gesundheit/verkehrserziehung/mit-dem-roller-zur-schule

Wie bekomme ich den Busausweis und die Monatsmarken für mein Kind?

Der Busausweis muss von Ihnen über das VGN-Portal beantragt werden. Hierzu verweisen wir auf folgenden Link:

https://www.vgn.de/service/smaxi

Die Bestellung der Wertmarken übernimmt der Schulverband. Eine Abholung Ihrerseits erfolgt nach Benachrichtigung durch uns an der Gemeinde.

In welche Schule wechselt mein Kind nach der 4. Klasse?

Anfang Mai erhalten alle Schüler ein Übertrittszeugnis.

Der Notendurchschnitt aus den Fächern Mathematik, Deutsch und HSU ist entscheiden für Ihre Auswahlmöglichkeit. Sollten die Übertrittsvoraussetzungen für die Realschule oder das Gymnasium nicht gegeben sein, können die Erziehungsberechtigten die Teilnahme am Probeunterricht der jeweiligen Schulart beantragen.

Genauere Informationen finden Sie hier

https://www.km.bayern.de/lernen/ubertritt-und-bildungswege/uebertritt

Wann muss ich mein Kind in der neuen Schule anmelden?

Anfang bis Mitte Mai findet dann die Anmeldung durch Sie an den weiterführenden Schulen statt.

Bei der Mittelschule erfolgt eine Anmeldung automatisch, da hier die Sprengelpflicht gilt. Alle Schüler aus den Dombühler und Schillingsfürster Ortsteilen besuchen die Mittelschule Schillingsfürst.

Ausnahme: Sie wünschen für Ihr Kind den gebundenen Ganztag, dann ist die Mittelschule in Rothenburg zuständig.

Die Schüler der Leutershäuser Ortsteile wechseln automatisch an die Mittelschule Leutershausen.

Was muss in den Sportbeutel?

Ihr Kind benötigt Turnschuhe für die Halle (nicht färbende Sohle) und Sportkleidung.

Darf mein Kind im Sportunterricht Schmuck tragen?

Nein, dies ist in den Bekanntmachungen des Kultusministeriums wie folgt geregelt: Schmuck, Piercings, Uhren u.Ä. stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder ggf. abzukleben. Lange Haare sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Auf die besondere Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen ist nachdrücklich hinzuweisen. Der besonderen Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen ist ggf. durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.

Wann und wo findet der Schwimmunterricht statt?

Der Schwimmunterricht findet im Hallenbad Leutershausen statt. Wann die Klasse Ihres Kindes zum Schwimmen geht, entnehmen Sie bitte dem Schwimmplan.

Schwimmplan2024/25.pdf

Wie entschuldige ich mein Kind, wenn es beim Sport bzw. Schwimmen nicht mitmachen kann?

Kontaktieren Sie im Vorfeld die Schwimmlehrkraft über die Unterhaltungsfunktion bei elternnachricht.de bzw. geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit.

Wo kann ich nach vergessenen Sachen meines Kindes schauen?

Im Schulhaus Dombühl finden Sie in der Aula einen Kleiderständer und einen Rollwagen mit den vergessenen Kleidungsstücken/Brotdosen ….

Wann sind Ferien?

https://www.schulferien.org/deutschland/ferien/bayern/

Kann ich mein Kind beurlauben lassen?

Schulleiter dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Beurlaubung vom Unterricht für eine Reise gewähren.

Folgende Richtlinien gelten für die Beurlaubung von Schülern:

  1. Eine Beurlaubung kann nur gewährt werden, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler einen schriftlichen Antrag an die Schule richten.
  2. Der Antrag ist so rechtzeitig bei der Schule einzureichen, dass das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über die Beurlaubung berücksichtigt werden kann.
  3. Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen wurden, bleiben bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt.
  4. Die Beurlaubung von Schülern kann aufgrund wichtiger persönlicher Gründe erfolgen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vorübergehende Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Pflege oder Betreuung jüngerer Geschwister erforderlich ist.
  5. Dagegen können Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten und Schüler grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten!

Wir bitten Sie, diese bindenden Richtlinien bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Antrag auf Beurlaubung.pdf